Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon („EU-Reformvertrag“) verfassungswidrig?

Ohne verfassungsgebende Entscheidung des Volkes: Politik gegen das Grundgesetz

Im Auftrag des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler (CSU) hat der Freiburger Staats-, Verwaltungs- und Völkerrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek im Mai 2008 ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit und Begründetheit verfassungsgerichtlicher Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon (auch „EU-Reformvertrag“ genannt) sowie die deutsche Begleitgesetzgebung vorgelegt.

Prof. Murswiek kommt dabei zu folgendem Gesamtergebnis:

„Das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon und die dazu ergangenen Begleitgesetze sind verfassungswidrig. Sowohl die Verfassungsbeschwerde als auch die Organklage sind begründet. Da der Vertrag von Lissabon mit der Ratifikation durch den Bundespräsidenten völkerrechtlich für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich würde, muß die Ratifikation bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache durch eine einstweilige Anordnung untersagt werden.

Der Prozeß der europäischen Integration hat die Grenze erreicht, die ihr unter dem Aspekt der souveränen Staatlichkeit sowie unter dem Aspekt des Demokratieprinzips vom Grundgesetz gesetzt sind. Diese Grenze darf mit dem Vertrag von Lissabon nicht überschritten werden. Dies bedeutet nicht, daß ein weiteres Fortschreiten in Richtung auf Vergemeinschaftung der Politik der inneren Sicherheit und der Außenpolitik bis hin zur Proklamation der Europäischen Union als Staat im völkerrechtlichen Sinne rechtlich überhaupt nicht möglich sei. Ein weiteres Voranschreiten auf diesem Weg, wie der Vertrag von Lissabon es vorsieht, setzt aber nicht nur eine wirklich demokratische Ausgestaltung der institutionellen Strukturen der Europäischen Union voraus. Sondern es verlangt auch eine verfassunggebende Entscheidung des Volkes als des Subjekts der verfassunggebenden Gewalt. Die Überschreitung der vom Grundgesetz für die Übertragung von Hoheitsrechten gezogenen Grenzen ist den konstituierten Staatsorganen nicht erlaubt, auch nicht im Wege der Verfassungsänderung. Wie und auf welcher Grundlage das Volk als Subjekt des pouvoir constituant eine solche Entscheidung treffen könnte, ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“

Zusammenfassung des Gutachtens || Vollständiges Gutachten

*

Für jeden, der sich Gedanken über die Zukunft unseres Landes macht, ist es von entscheidender Bedeutung, sich mit dem kalten Putsch zu befassen, mit dem die politisch Verantwortlichen die Souveränität unseres Landes aufzuheben versuchen, ohne dem Staatsvolk als Souverän auch nur das geringste Mitspracherecht über die eigene Zukunft einzuräumen.

Bei jeder Wahl – und sei es auch nur in der kleinsten Kommune – sollten zukünftig diejenigen, die sich als Volksvertreter zur Wahl stellen, danach befragt werden, welche Position sie zu dem sog. „EU-Reformvertrag“ einnehmen.

Dies ist allein schon insofern von Bedeutung, als das Widerstandsrecht gemäß Art. 20 Abs. 4 GG voraussetzt, wie es in dem Gutachten heißt, „daß der einzelne zunächst ein Recht darauf hat, daß diejenigen Handlungen, die zum Widerstand berechtigen würden, unterlassen werden.“ Diese Unterlassung kann am leichtesten durch das aktive Eingreifen verantwortungsvoller Volksvertreter in den Prozess der Entdemokratisierung erfolgen, der mit dem Lissaboner Vertrag und dem deutschen Zustimmungsgesetz hierzu einen einsamen Höhepunkt in der deutschen Nachkriegsgeschichte erreicht hat.

Rede von Henry Nitzsche vor dem Bundestag zum Lissaboner Vertrag (Video)

„Die Linke“ argumentiert gleichfalls gegen den Vertrag

Karl Albrecht Schachtschneider: Versuch des Umsturzes (Artikel)
AUSZUG

„Mit dem Vertrag von Lissabon, den sie Reformvertrag nennen … ist der Weg in die Diktatur geebnet. [...]

„Die Europäische Union ist eine durch und durch demokratieferne Veranstaltung. Demokratische Legitimation, die nur von einem Volk ausgehen kann, das die Unionsbürger nicht sind, wird durch fragwürdige Legitimität des Europäischen Rates und besorgniserregende Effizienz der Kommissionsbürokratie ersetzt. Die für Rechtsstaaten essentielle horizontale Gewaltenteilung geht im exekutivistischen Unionsstaat unter. …. Den freiheitswidrigen Vorrang des Unionsrechts vor allem nationalen Recht, auch den Verfassungen, beansprucht der Vertrag weiter. [...]

Ein schwacher Trost ist das Austrittsrecht. Welcher deutsche Politiker wagt, dieses ins Gespräch zu bringen? Dazu fehlt Deutschland die Souveränität. 13. Dezember 2007 – ein schwarzer Tag für Freiheit und Recht, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat, für Deutschland und Europa.“

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg.

*


s.a. Vaclav Klaus erklärt den Lissabon-Vertrag
Na also, es geht doch: In einfachen Worten und nachvollziehbaren Denkschritten erklärt der tschechische Staatspräsident Hintergründe und Substanz des Vertrages, dessen beabsichtigte Undurchschaubarkeit Europa auf den Weg einer Linksdiktatur führen soll. – [Vaclavs Erklärung]

s.a. Zukunft Europas: Beethoven oder Schönberg, Ode an die Freude oder Dodekaphonie? (Klaus’ Rede bei der Bertelsmann-Stiftung am 23. April 2008).

*

LIBERTAS – Eine Partei sagt dem Lissabon-Vertrag den Kampf an (nun auch in Deutschland)

Weitere relevante Infos (von PI)

Kommentar schreiben